Versand & Lieferung

Vorgesehene Lieferfristen laufen ab Vertragsschluss (Datum der Auftragsbestätigung). Sie sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Wird eine von uns zugesicherte Lieferfrist nicht eingehalten, kann der Käufer die Annahme der Leistung ablehnen, wenn sich die Lieferung länger als 4 Wochen über den vorgesehenen Lieferzeitpunkt hinaus verzögert und der Käufer die Lieferung nach Ablauf der zugesicherten Lieferfrist schriftlich angemahnt hat. In Fällen höherer Gewalt, bei Transportstörungen, Streiks und anderen Leistungserschwerungen oder

Leistungshindernissen, so auch bei nicht nur kurzfristigen Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, verlängert sich die in Abs. 1 genannte Nachfrist auf 2 Monate. Außerdem sind wir für solche Fälle zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer kann eine Nichteinhaltung der Lieferfrist gegen uns nur geltend machen, wenn er seinerseits seinen Vertragspflichten ordnungsgemäß  achgekommen ist. Schadenersatzansprüche können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wobei uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen zugerechnet wird, geltend gemacht werden, der Schadenersatzanspruch ist auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt, soweit dies nicht unangemessen ist.

Die Lieferung erfolgt ab Fabrik bzw. bei Bahn- oder Postversand frei Abholungsstation für Rechnung und Gefahr des Käufers.

Die Versand- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Wird die Ware durch uns zum Versand gebracht, reist sie auf Gefahr des Käufers. Bei Abholung der Ware durch den Käufer geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Käufer über.